Verkehrswacht Aschersleben e.V.

Bußgeldkatalog 2020: Neue StVO

Wer ab dem 28. April unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz sein Auto abstellt, muss dafür 55 anstatt 35 Euro löhnen. Benziner, die auf einem Parkplatz für E-Autos stehen, kosten den Halter ebenfalls ein Verwarngeld von 55 Euro. Rechtswidriges Parken an einer unübersichtlichen Stelle wie einer scharfen Kurve kostet 35 Euro, 10 Euro weniger bezahlen Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einem allgemeinen Halte- und Parkverbot abstellen – 25 Euro berappen sie. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe wird auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei besonders schweren Verstößen erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg dazu. Parkt ein Autofahrer beispielsweise in zweiter Reihe und behindert damit andere Verkehrsteilnehmer, sammelt er einen Punkt und muss 80 Euro bezahlen.

Bußgeldkatalog 2020: Rettungsgasse und Raser

Eine Rettungsgasse rettet Leben. Wer sie unerlaubt nutzt oder erst gar keine bildet, den ahndet der Gesetzgeber zukünftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro – ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte spendiert das Gesetz gratis dazu. "Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben", erklärt Verkehrsminister Scheuer. Wer falsch abbiegt oder seine Sorgfaltspflicht beim Aus- oder Einsteigen verletzt, zahlt nun das Doppelte – dabei richtet sich das Bußgeld je nach der Schwere des Delikts, beträgt aber mindestens 20 Euro. Auch Rasern geht das Gesetz an den Kragen: Wer innerorts in der Tempo-30-Zone 21 Kilometer in der Stunde (km/h) zu schnell fährt, gewinnt einen Monat Fahrverbot, zahlt 80 Euro und bekommt zwei Punkte. Protzer teilen das Schicksal ihrer Raserkumpanen: Wer unnötigen Lärm verursacht, seine Mitmenschen mit vermeidbaren Abgasen belästigt oder unnötig hin- und herfährt, den bestraft die Exekutive bald mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro.

Bußgeldkatalog 2020: Förderung von Carsharing und E-Autos

Plakette und Schild für Carsharing © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

An dem neuen Zeichen rechts erkennen Carsharer ihre Parkplätze, die Plakette links weist die Autos als Carsharing-Fahrzeuge aus.

Carsharer haben besonderen Grund zur Freude: Zukünftig wird es spezielle Parkplätze geben, für Autos, die sich die Menschen teilen. Eine Plakette in den Vehikeln kennzeichnet diese als Carsharing-Fahrzeuge und berechtigt sie, auf den bevorzugten Plätzen zu parken. Ebenfalls könnte es ein zusätzliches Sinnbild für E-Auto-Parkplätze geben. Wie das aussehen könnte, teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aber noch nicht mit.

Bußgeldkatalog 2020: Radfahrer werden besser geschützt

Fahrradzone und grüner Pfeil für Fahrräder © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Neue Verkehrszeichen weisen Fahrradzonen aus und lassen nur Radler abbiegen.

Radfahrer schützt das neue Gesetz ebenfalls: Fahrzeuge die schwerer als 3,5 Tonnen sind, müssen innerorts mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Außerdem stellt die Novelle klar, dass Radler grundsätzlich nebeneinander strampeln dürfen. Autofahrer, die Radler außerorts überholen, müssen 2 Meter (m), innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten. Außerdem führt das Gesetz einen Grünpfeil nur für Radfahrer und Fahrradzonen ein. In diesen Zonen dürfen Radler und Elektrokleinstfahrzeuge maximal 30 km/h fahren – der Radverkehr darf dort weder gefährdet noch behindert werden. Dazu wird es gesonderte Parkplätze für Lastenfahrräder geben.

Quelle: Computerbild vom 27.04.2020